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Stundenlohn
Zu niedrige Entlohnung vermeiden
Als Arbeitgeber sollten Sie das Thema Mindestlohn im Auge
behalten. Zum einen werden in immer mehr Branchen Mindest-
löhne eingeführt. Zum anderen stärken die Arbeitsgerichte
die Rechte der Arbeitnehmer, um so gegen Lohndumping
vorzugehen.
Der Fall:
Ein Pizzadienst zahlte seinemBeschäftigten für Pizzaaus-
liefern knapp 2 € die Stunde. Viel zu wenig, wie das Gericht fest-
stellte, denn die Löhne lagen nach Feststellung des Arbeitsrichters
um mehr als die Hälfte unter dem ortsüblichen Entgelt für ver-
gleichbare Tätigkeiten. Geklagt hatten übrigens nicht die betrof-
fenen Arbeitnehmer, sondern die Agentur für Arbeit, die den Be-
schäftigten Aufstockungsleistungen zahlen musste, weil der
Stundenlohn so niedrig ausfiel. Den Schaden muss der Arbeitge-
bernunersetzen(ArbeitsgerichtEberswalde,Urteilvom10.9.2013,
Az. 2 Ca 428/13).
Empfehlung:
Unterliegen Sie als Arbeitgeber keinem Tarifvertrag,
sind Sie durchaus berechtigt, untertariflich zu bezahlen.
Aber:
Der Lohn, den Sie zahlen, sollte mindestens 2/3 des Tarif-
lohns Ihrer Branche oder vergleichbarer Branchen / Tätigkeiten
entsprechen. Liegt er darunter, sieht das BAG die Grenze zum
Lohndumping als über- oder richtigerweise als unterschritten an
(Urteil vom 22.4.2009, Az. 5 AZR 436/08).
n
Kommt einer Ihrer Mitarbeiter in eine finanziell schwierige Situa-
tion, kann es passieren, dass er bei Ihnen um ein Darlehen bittet.
So ein Darlehen liegt vor, wenn Sie Ihrem Mitarbeiter Geldmittel
zur zeitweisen Verwendung überlassen. Aus Beweiszwecken soll-
ten Sie als Arbeitgeber diese Vereinbarung immer schriftlich
schließen. Denn endet das Arbeitsverhältnis und ist das Darlehen
noch nicht vollständig zurückgezahlt, heißt dies nicht, dass Ihr
Mitarbeiter automatisch zur Rückzahlung verpflichtet ist.
Sie sollten deshalb darauf achten, dass Sie eine entsprechende
Rückzahlungsvereinbarung treffen – und in dieser immer auch
den Fall der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses re-
geln.
Empfehlung:
Rückzahlungsklauseln zusätzlich bei Vorschüssen
und Abschlagszahlungen festlegen.
Muster einer Darlehens-Vereinbarung
Eine Muster-Vereinbarung für die Rückzahlung eines Arbeitgeber-
darlehens bei vorzeitigem Ende des Arbeitsverhältnisses können
Sie wie folgt formulieren:
Arbeitgeberdarlehen
Worauf ist zu achten, wenn Sie einem
Mitarbeiter Geld leihen?
Darlehensvereinbarung
Die Firma gewährt Frau/Herrn ... ein Darlehen in Höhe von ... €.
Die Darlehenssumme wird zum ... zur Verfügung gestellt. Das
Darlehen wird monatlich mit ... % verzinst.
Das Darlehen ist ab dem ... in monatlichen Raten in Höhe von ...
€ zurückzuzahlen. Die monatlichen Raten werden mit dem
Vergütungsanspruch des Mitarbeiters verrechnet.
Endet das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch Kün-
digung des Mitarbeiters, ohne dass er hierfür einen wichtigen
Grund hat, oder durch Kündigung des Arbeitgebers aus verhal-
tensbedingten Gründen oder aus einem sonstigen wichtigen
Grund, ist der Mitarbeiter verpflichtet, das Darlehen am letz-
ten Tag des Arbeitsverhältnisses vollständig, das heißt in einer
Summe, zurückzuzahlen.
Datum
Unterschrift Arbeitgeber
Unterschrift Arbeitnehmer