Reprograf 583 - page 28

583
REPROGRAF
28
[
r e c h t
u n d G e s e t z
]
liegt, müssen Sie allerdings auch das vor­
aussichtliche Arbeitszeitguthaben am Jah­
resende berücksichtigen (Geringfügig­
keitsrichtlinien vom 20.12.2012, Abschnitt
B 2.2.1.3).
Beispiel:
Frau Jacobi wird zum 1.6.2013
eingestellt. Mit ihr wurden ein Stunden­
lohn von 10 € und ein verstetigtes Arbeits­
entgelt von 420 €/Monat vereinbart, pro
Jahr also 5.040 €. Der Arbeitseinsatz soll
flexibel erfolgen und die wöchentliche Ar­
beitszeit demnach schwanken. Für Frau
Jacobi wird ein Arbeitszeitkonto geführt.
So kann sie auch monatliche Überstunden
auf­ und abbauen.
Sie gilt als 450­€­Kraft, sofern ihr Arbeit­
geber davon ausgeht, dass die feste Vergü­
tung zuzüglich Arbeitszeitguthaben am
Jahresende höchstens 5.400 € betragen
wird. Frau Jacobi darf am Jahresende da­
her höchstens ein Arbeitszeitguthaben
von 360 € (= 5.400 € – 5.040 €) haben (ent­
sprechend 36 Stunden bei einem Stunden­
lohn von 10 €).
Die Pauschalbeiträge für Frau Jacobi sind
dann trotz schwankender Arbeitszeit von
ihrem Arbeitgeber auf Basis von 420 €
monatlich abzuführen.
Tipp:
Legen Sie im Arbeitsvertrag fest,
welches Arbeitszeitguthaben Ihre 450­€­
Kraft maximal aufbauen darf und dass sie
es innerhalb eines Jahres abbauen muss.
So stellen Sie sicher, dass die 5.400­€­Gren­
ze eingehalten wird.
Wichtiger Hinweis!
Bei größeren Arbeits­
zeitguthaben sollten Sie zudem darauf
achten, dass Ihre 450­€­Kraft es nicht
durch konzentrierte Freistellung abbaut.
Es darf im Rahmen der flexiblen Arbeits­
zeitregelung eine Freistellung von bis zu
3 Monaten vorgenommen werden (Ge­
ringfügigkeitsrichtlinien vom 20.12.2012,
Abschnitt B 5.1). Bei mehr als 3 Monaten
Freistellung endet das sozialversicherungs­
rechtliche Beschäftigungsverhältnis.
n
Die neuen Pauschalabgaben für 450­€­Kräfte
Die Pauschalabgaben setzen sich 2013 so zusammen:
y
15% Rentenversicherung
y
13% Krankenversicherung
y
2% pauschale Lohnsteuer einschließlich Kirchensteuer
und Solidaritätszuschlag
y
0,7% Entgeltfortzahlungsumlage U1 (am Ausgleichsverfahren bei Krankheit
nehmen nur Arbeitgeber mit maximal 30 Beschäftigten teil)
y
0,14% Mutterschutzumlage U2 (für alle Betriebe)
y
0,15% Insolvenzgeldumlage (für alle Betriebe)
Tipp:
Die pauschale Lohnsteuer können Sie im Innenverhältnis auf die 450­€­Kraft
abwälzen. Sie können die Beschäftigung auch über Lohnsteuerkarte abrechnen.
Unfallversicherung gesondert
Neben der Beitragspflicht bei der Minijob­Zentrale besteht auch eine Beitragspflicht
zur gesetzlichen Unfallversicherung. An die für Ihr Unternehmen zuständige Unfall­
versicherung müssen Sie die individuellen Beiträge für die gesetzliche Unfallversi­
cherung entrichten.
Kein Krankenversicherungsschutz durch die Pauschale
Der pauschale Krankenversicherungsbeitrag bringt der 450­€­Kraft nichts, insbe­
sondere keinen Anspruch auf Krankengeld bei langer Arbeitsunfähigkeit.
Sonderfall: Privater Krankenversicherungsschutz
Für privat Krankenversicherte brauchen Sie die 13 % nicht zu zahlen.
Wichtiger Hinweis!
Die pauschalen Sozialabgaben dürfen Sie nicht auf die 450­€­Kraft abwälzen.
n
Unerwarteter Zusatzverdienst
450­€­Kräfte dürfen die Grenze von 5.400 €/Jahr durch einen unerwarteten Zusatz­
verdienst in bis zu 2 Monaten pro Jahr überschreiten.
Beispiel:
Eine Schreibkraft, die sonst 450 €/Monat verdient, übernimmt imNovember
und Dezember 2013 die Krankheitsvertretung für eine Vollzeitkraft und verdient mo­
natlich 2.000 €. Trotzdem bleibt der Status als 450­€­Kraft erhalten. Denn der Zusatz­
verdienst entsteht durch ein unvorhersehbares Ereignis in höchstens 2 Monaten. Die
Pauschalbeiträge für November und Dezember 2013 berechnen Sie von je 2.000 €.
Sollten Sie die Mitarbeiterin dann im Juli 2014 unvorhersehbar noch einmal als Krank­
heitsvertretung in Vollzeit brauchen, ist sie in diesem Monat regulär sozialversiche­
rungspflichtig. Denn der Juli 2014 ist im Zeitraum vom 1.8.2013 bis 31.7.2014 der
3. Monat, der zum Überschreiten der 5.400­€­Grenze führt. Ab August 2014 gilt die
Mitarbeiterin wieder als 450­€­Kraft.
Tipp:
Dokumentieren Sie die Arbeitszeiten Ihrer 450­€­Kräfte und auch, warum es zu
unvorhersehbaren Überschreitungen der 5.400­€­Grenze gekommen ist. Die Betriebs­
prüfer haken hier gern nach.
n
1...,18,19,20,21,22,23,24,25,26,27 29,30,31,32,33,34,35,36,37,38,...52
Powered by FlippingBook