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REPROGRAF
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r e c h t
u n d G e s e t z
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liegt, müssen Sie allerdings auch das vor
aussichtliche Arbeitszeitguthaben am Jah
resende berücksichtigen (Geringfügig
keitsrichtlinien vom 20.12.2012, Abschnitt
B 2.2.1.3).
Beispiel:
Frau Jacobi wird zum 1.6.2013
eingestellt. Mit ihr wurden ein Stunden
lohn von 10 € und ein verstetigtes Arbeits
entgelt von 420 €/Monat vereinbart, pro
Jahr also 5.040 €. Der Arbeitseinsatz soll
flexibel erfolgen und die wöchentliche Ar
beitszeit demnach schwanken. Für Frau
Jacobi wird ein Arbeitszeitkonto geführt.
So kann sie auch monatliche Überstunden
auf und abbauen.
Sie gilt als 450€Kraft, sofern ihr Arbeit
geber davon ausgeht, dass die feste Vergü
tung zuzüglich Arbeitszeitguthaben am
Jahresende höchstens 5.400 € betragen
wird. Frau Jacobi darf am Jahresende da
her höchstens ein Arbeitszeitguthaben
von 360 € (= 5.400 € – 5.040 €) haben (ent
sprechend 36 Stunden bei einem Stunden
lohn von 10 €).
Die Pauschalbeiträge für Frau Jacobi sind
dann trotz schwankender Arbeitszeit von
ihrem Arbeitgeber auf Basis von 420 €
monatlich abzuführen.
Tipp:
Legen Sie im Arbeitsvertrag fest,
welches Arbeitszeitguthaben Ihre 450€
Kraft maximal aufbauen darf und dass sie
es innerhalb eines Jahres abbauen muss.
So stellen Sie sicher, dass die 5.400€Gren
ze eingehalten wird.
Wichtiger Hinweis!
Bei größeren Arbeits
zeitguthaben sollten Sie zudem darauf
achten, dass Ihre 450€Kraft es nicht
durch konzentrierte Freistellung abbaut.
Es darf im Rahmen der flexiblen Arbeits
zeitregelung eine Freistellung von bis zu
3 Monaten vorgenommen werden (Ge
ringfügigkeitsrichtlinien vom 20.12.2012,
Abschnitt B 5.1). Bei mehr als 3 Monaten
Freistellung endet das sozialversicherungs
rechtliche Beschäftigungsverhältnis.
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Die neuen Pauschalabgaben für 450€Kräfte
Die Pauschalabgaben setzen sich 2013 so zusammen:
y
15% Rentenversicherung
y
13% Krankenversicherung
y
2% pauschale Lohnsteuer einschließlich Kirchensteuer
und Solidaritätszuschlag
y
0,7% Entgeltfortzahlungsumlage U1 (am Ausgleichsverfahren bei Krankheit
nehmen nur Arbeitgeber mit maximal 30 Beschäftigten teil)
y
0,14% Mutterschutzumlage U2 (für alle Betriebe)
y
0,15% Insolvenzgeldumlage (für alle Betriebe)
Tipp:
Die pauschale Lohnsteuer können Sie im Innenverhältnis auf die 450€Kraft
abwälzen. Sie können die Beschäftigung auch über Lohnsteuerkarte abrechnen.
Unfallversicherung gesondert
Neben der Beitragspflicht bei der MinijobZentrale besteht auch eine Beitragspflicht
zur gesetzlichen Unfallversicherung. An die für Ihr Unternehmen zuständige Unfall
versicherung müssen Sie die individuellen Beiträge für die gesetzliche Unfallversi
cherung entrichten.
Kein Krankenversicherungsschutz durch die Pauschale
Der pauschale Krankenversicherungsbeitrag bringt der 450€Kraft nichts, insbe
sondere keinen Anspruch auf Krankengeld bei langer Arbeitsunfähigkeit.
Sonderfall: Privater Krankenversicherungsschutz
Für privat Krankenversicherte brauchen Sie die 13 % nicht zu zahlen.
Wichtiger Hinweis!
Die pauschalen Sozialabgaben dürfen Sie nicht auf die 450€Kraft abwälzen.
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Unerwarteter Zusatzverdienst
450€Kräfte dürfen die Grenze von 5.400 €/Jahr durch einen unerwarteten Zusatz
verdienst in bis zu 2 Monaten pro Jahr überschreiten.
Beispiel:
Eine Schreibkraft, die sonst 450 €/Monat verdient, übernimmt imNovember
und Dezember 2013 die Krankheitsvertretung für eine Vollzeitkraft und verdient mo
natlich 2.000 €. Trotzdem bleibt der Status als 450€Kraft erhalten. Denn der Zusatz
verdienst entsteht durch ein unvorhersehbares Ereignis in höchstens 2 Monaten. Die
Pauschalbeiträge für November und Dezember 2013 berechnen Sie von je 2.000 €.
Sollten Sie die Mitarbeiterin dann im Juli 2014 unvorhersehbar noch einmal als Krank
heitsvertretung in Vollzeit brauchen, ist sie in diesem Monat regulär sozialversiche
rungspflichtig. Denn der Juli 2014 ist im Zeitraum vom 1.8.2013 bis 31.7.2014 der
3. Monat, der zum Überschreiten der 5.400€Grenze führt. Ab August 2014 gilt die
Mitarbeiterin wieder als 450€Kraft.
Tipp:
Dokumentieren Sie die Arbeitszeiten Ihrer 450€Kräfte und auch, warum es zu
unvorhersehbaren Überschreitungen der 5.400€Grenze gekommen ist. Die Betriebs
prüfer haken hier gern nach.
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