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REPROGRAF
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r e c h t
u n d G e s e t z
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Eigentlich ist es immer ein gutes Zeichen, wenn Sie neue Mitar-
beiter einstellen müssen. Einstellungen zeugen von vollen Auf-
tragsbüchern und einem wachsenden Unternehmen, Trotzdem:
Für Sie als Arbeitgeber bedeutet jeder Mitarbeiter mehr Verant-
wortung und – vor allem – mehr Personalkosten. Kein Wunder
also, dass gerne auf die Arbeitsleistung von freien Mitarbeitern
zurückgegriffen wird.
Wenn Sie freie Mitarbeiter beschäftigen, liegen die Vorteile für
Sie darin, dass
y
Sie als Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge und
Lohnsteuer abzuführen haben,
y
Sie als Arbeitgeber ihre Arbeitskraft flexibel einsetzen können,
y
freie Mitarbeiter keinen Kündigungsschutz genießen,
y
freie Mitarbeiter das Personalkostenbudget nicht belasten und
damit eine gute Alternative zur Stammbelegschaft sind und
y
Sie als Arbeitgeber in wirtschaftlich unsicheren Zeiten mit
einer Neueinstellung eines fest angestellten Mitarbeiters kein
Risiko eingehen müssen.
Fest oder frei? Klären Sie das individuell
Diese Vorteile genießen Sie nur dann, wenn Ihr Beschäftigter tat-
sächlich freier Mitarbeiter ist und nicht ein sogenannter schein-
selbstständiger Arbeitnehmer. Fest oder frei? Das ist daher die
wichtigste Frage, die Sie klären müssen. Dabei ist es wie so oft im
Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht: Am Ende des Ta-
ges kommt es immer auf den Einzelfall, also auf die genaue indivi-
duelle Situation in Ihrem Betrieb, an. Das ist nicht anders, wenn es
um die Beschäftigung von freien Mitarbeitern geht.
Die 6 Grundvoraussetzungen der Selbstständigkeit
Die folgenden 6 einheitlichen Kriterien müssen nach Ansicht aller
Gerichte erfüllt sein, wenn Ihr Mitarbeiter ein »Freier« sein soll:
Ihr Mitarbeiter muss:
y
persönlich unabhängig und weisungsungebunden sein
y
die Möglichkeit haben, seine Arbeitstätigkeit frei zu gestalten
y
eigenes Kapital einsetzen
y
ein unternehmerisches Risiko tragen
y
die Tätigkeit auf Dauer und imWesentlichen nicht nur für Sie
als einzigen Arbeitgeber ausüben
y
die Tätigkeit nicht mit weiteren fest angestellten Mitarbeitern
Ihres Betriebs gemeinsam verrichten bzw. früher nicht als
sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb
ausgeübt haben.
Fazit:
Sind diese sechs Grundvoraussetzungen alle erfüllt, ist da-
von auszugehen, dass Ihr Mitarbeiter kein Arbeitnehmer ist und
damit auch keine Lohnsteuer und keine Arbeitgeberanteile zur
Sozialversicherung anfallen. Aber Vorsicht. Das Finanzamt und
die Sozialversicherungsträger prüfen noch mal sehr genau, ob sie
Geld bei Ihnen holen können. Nach welchen – teilweise zusätzli-
chen – Kriterien, entnehmen Sie nachfolgend:
So prüfen Sie nach den Kriterien der Sozialversicherungsträger
Sozialversicherungsträger prüfen sehr streng, ob eine Versiche-
rungspflicht besteht oder nicht. Dabei haben sie noch mehr Krite-
rien als das Finanzamt entwickelt. Darüber sollten Sie Bescheid
wissen, um eine Nachzahlung zu vermeiden. Hier werden Sozial-
versicherungsabgaben fällig, weil die Kriterien gegen eine Be-
schäftigung als freier Mitarbeiter sprechen:
y
keine Entscheidungsfreiheit bei der Anschaffung der Arbeitsmittel
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keine eigenen Mitarbeiter
y
keine Freiheit, über die Annahme eines Auftrags zu entscheiden
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kein eigenes Betriebskapital
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keine Entscheidungsfreiheit über die Zahlungsweise der Kunden
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keine Freiheit bei der Preiskalkulation
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keine eigene Kundenakquise
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kein Unternehmerrisiko
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keine Geschäftsräume
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keine Geschäftsbücher
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keine Gewerbeanmeldung
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keine Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer
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keine Erhebung von Umsatzsteuer
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keine Verwendung von eigenem Firmenbriefpapier
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keine eigene Werbung
y
Bindung an nur einen Vertragspartner
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umfangreiche Dokumentationspflichten
y
Existenz von Systemen zur Leistungsüberwachung
y
Urlaubs- und/oder Lohnfortzahlungsansprüche
im Krankheitsfall
n
Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Ersparnisse durch freie Mitarbeiter
Das sind die Vorteile für Sie als Arbeitgeber