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REPROGRAF
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r e c h t
u n d G e s e t z
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Es gibt immer mehr Mini- oder 400-€-Jobs
in Deutschland. Vor allem Mütter üben
solche Tätigkeiten gern aus, weil sie sich
gut mit der Kindererziehung kombinieren
lassen.
Was eine 400-€-Beschäftigung ist
Mitarbeiter, die regelmäßig höchstens 400
€/Monat verdienen, sind als geringfügig
Beschäftigte sozialversicherungsfrei. Da
auch keine Lohnsteuer anfällt, erhalten sie
den Lohn also brutto für netto. Nur Arbeit-
geber zahlen an die Deutsche Rentenversi-
cherung Knappschaft-Bahn-See rund 30%
Pauschalabgaben, die sich 2012 wie folgt
zusammensetzen:
15% Rentenversicherungsbeitrag
13% Krankenversicherungsbeitrag
2% pauschale Lohnsteuer (einschließlich
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag)
0,7% Entgeltfortzahlungsumlage U1
0,14% Mutterschutzumlage U2
0,04% zur Umlage U3
Änderungen 2012
Im Laufe des Jahres 2012 soll die 400-€-
Grenze auf 450 € monatlich angehoben
werden. Ferner sollen Minijobber künftig
grundsätzlich rentenversicherungspflich-
tig sein. Die Arbeitnehmer sollen dabei aus
eigenen finanziellen Mitteln den pauscha-
len Rentenversicherungsbeitrag des Ar-
beitgebers (15%) bis zum regulären Bei-
tragssatz der Rentenversicherung (2012 =
19,6%) aufstocken. Damit ergibt sich eine
Zahlungslast für Arbeitgeber von 15% und
von 4,6% des Arbeitsentgelts für den Ar-
beitnehmer. Möchte der Arbeitnehmer
das nicht, dann muss er einen Antrag auf
Versicherungsfreiheit stellen.
Wichtig:
Diese Änderungen sind allerdings
erst zum 1.7.2012 geplant!
Was sozialversicherungsrechtlich gilt
Der pauschale Krankenversicherungsbei-
trag wird nur für 400-€-Kräfte fällig, die
gesetzlich krankenversichert sind (auch in
einer Familienversicherung), nicht aber für
privat Versicherte! Aus dem pauschalen
Krankenversicherungsbeitrag entstehen
aber keine Ansprüche gegenüber der Kran-
kenkasse, insbesondere kein Anspruch auf
Krankengeld bei langer Arbeitsunfähig-
keit.
Auch der pauschale Rentenversicherungs-
beitrag bringt der 400-€-Kraft nur geringe
Vorteile. Sie erhält später allenfalls Ren-
tenleistungen »light«. Sie kann allerdings
auf die weitgehende Rentenversiche-
rungsfreiheit verzichten. Dann muss der
Minijobber die Differenz zwischen dem
pauschalen Rentenversicherungsbeitrag
von 15% und dem üblichen Rentenversi-
cherungsbeitrag von 19,6% (ab 2012, vor-
her 19,9%) selbst zuzahlen.
Wichtig:
Informieren Sie Ihren Minijobber
schon bei der Einstellung über diese Ver-
zichtsmöglichkeit. Dazu sind Sie auch ver-
pflichtet (vgl. § 2 Abs. 2 S. 4 NachwG). Ein
etwaiger Verzicht bindet IhrenMitarbeiter
dann für die gesamte Dauer des geringfü-
gigen Beschäftigungsverhältnisses.
Die pauschale Lohnsteuer können Sie im
Innenverhältnis auf die 400-€-Kraft ab-
wälzen. Hierzu vereinbaren Sie dann mit
Ihrem Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber
die Pauschalsteuer vom Bruttolohn einbe-
hält. Alternativ kann die Beschäftigung
auch über die Lohnsteuerkarte abgerech-
net werden. Sie führen dann nicht die
2%ige Pauschalsteuer an die Minijobzent-
rale ab, sondern die nach Lohnsteuerkarte
ermittelte und vom Bruttolohn einbehal-
tene Lohnsteuer ans Finanzamt. Für die
400-€-Kraft ist das dann unproblematisch,
wenn sie sonst keine oder nur geringe Ein-
künfte hat, sodass letztlich keine Lohn-
steuer anfällt. Die pauschalen Sozialabga-
ben können Sie nicht auf die 400-€-Kraft
abwälzen.
400-€-Grenze: Auf das regelmäßige
Arbeitsentgelt kommt es an
Das regelmäßige Arbeitsentgelt darf
höchstens 400 €/Monat betragen. Die wö-
chentliche Arbeitszeit hingegen spielt kei-
ne Rolle. Und beginnt oder endet das Ar-
beitsverhältnis im Laufe des Monats, gilt
fürdiesenMonatebenfallsdie400-€-Gren-
ze. Ist das Arbeitsverhältnis jedoch auf we-
niger als 1 Zeitmonat befristet, ist ein an-
teiliger Monatswert nach der folgenden
Formel zu ermitteln: Anteiliger Monats-
wert = 400 € x Kalendertage des Beschäf-
tigungsverhältnisses : 30.
Das Arbeitsverhältnis von Frau Wohlrabe
ist auf die Zeit vom 20.9.2012 bis zum
30.9.2012 befristet. Es dauert also 11 Ka-
lendertage. Die 400-€-Grenze wird einge-
halten, wenn Frau Wohlrabe höchstens
146,66 € (= 400 € x 11 : 30) verdient.
Empfehlung:
Nach den Geringfügigkeits-
richtlinien sind Überschreitungen der
400-€-Grenze unproblematisch, solange
Mit 400-€-Kräften bei den Lohnkosten richtig sparen